Testament
Apparence
:
Pandôo
[Sepe]Testament \tɛstaˈmɛnt\
- (Sêndâ ndïä) ndângbâ-tënë
- Testamente müssen schriftlich niedergelegt und eigenhändig unterschrieben werden.
- „Daher haben wir die Absicht, dieses Testament anfechten und für ungültig erklären zu lassen.“— (François Garde, Was mit dem weißen Wilden geschah , Beck, München, 2014, ISBN 978-3-406-66304-8, lêmbëtï 305). Französisches Original „Ce qu'il advint du sauvage blanc“ 2012. weißen Wilden im Titel kursiv.
- „Dann ging er in einen Nebenraum und diktierte Traudl Junge sein politisches Testament, dazu ein persönliches Vermächtnis.“— (Theo Sommer, „1945“ (Die Biographie eines Jahres), Rowohlt, Reinbek, 2005, ISBN 3-498-06382-0, lêmbëtï 73)
- „Vor allem mußte Madame d'Urfé ein rechtskräftiges Testament machen, in dem das Kind, dessen Vormund ich bis zu seinem dreizehnten Lebensjahr sein sollte, zum Universalerbe eingesetzt wurde.“— (Giacomo Casanova, Geschichte meines Lebens, herausgegeben und eingeleitet von Erich Loos, Band VIII , gbïänngö tî Heinz von Sauter, Propyläen, Berlin, 1985( Neuausgabe), lêmbëtï 51)
- „Am Abend vor dem ersten richtigen Fallschirmabsprung ließ er sie alle ihr Testament verfassen und in einem Umschlag versiegeln.“— (Johannes Mario Simmel, Es muß nicht immer Kaviar sein (Mit auserlesenen Kochrezepten des Geheimagenten wider Willen), Nikol, Hamburg, 2015, ISBN 978-3-86820-292-2, 380. Erstveröffentlichung Zürich 1960.)
- mbûki
- Die Bibel besteht aus zwei großen Teilen: dem Alten und dem Neuen Testament.
Âkpalêtôngbi
[Sepe]- Letzter Wille, Vermächtnis, (Mbäkôro) Gemächt (1)
Âpendâsombere
[Sepe]- ein Testament aufsetzen/eröffnen/vollstrecken; sein Testament machen (1)
- testamentarisch, Testamentseröffnung, Testamentsvollstrecker (1)
- testamentlich (2)
Âmbupa-babâ
[Sepe]- Urkunde (1)
- Religionsschrift (2)